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Doppelt profitieren: Sparen Sie beim Energiesparen

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15. Februar 2023
Lesedauer: 2 Minuten

Der Klimabonus 2022 war für viele in ihrem Kampf gegen steigende Heiz- und Energiepreise lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Es gibt allerdings noch weitere staatliche Unterstützungsleistungen, die weit nachhaltiger funktionieren – und noch dazu einen direkten Einfluss auf die Klimabilanz von Hausverwaltungen, Wohneigentümer:innen und Mieter:innen haben. Die Rede ist von den Förderungen der Bundesländer in Österreich.

Landesregierung unterstützt bei der energetischen Sanierung

Im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive „Raus aus Öl und Gas“ wird die thermische Modernisierung von Wohngebäuden in Österreich mit insgesamt 940 Millionen Euro gefördert. Und auch Vorarlberg beteiligt sich: Gefördert werden thermische Solaranlagen, Holzheizungen, der Hausanschluss an Nahwärmesysteme, elektrisch betriebene Heizwärmepumpen sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – unabhängig vom Einkommen des Antragsstellers sowie der Größe des Objekts. Übrigens: Je nach Wohnort ist sogar eine noch höhere Förderung möglich. Zahlreiche Gemeinden im Ländle wie Blons oder Wolfurt bieten bei etlichen Sanierungsmaßnahmen zusätzliche finanzielle Unterstützungen an. Wir beraten Sie gerne, was die für Sie besten Maßnahmen sind!

Landesregierung unterstützt Sanierungsberatung

Das Land Vorarlberg fördert die Sanierungsberatung durch gewerblich zugelassene Beraterinnen und Berater wie den Rhomberg Bau-Experten in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal mit 1 600 Euro je Gebäude.  Die Unterstützung umfasst dabei Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Wohnheime und Mehrwohnungshäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten. Bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten gibt es sogar maximal 4 000 Euro je Gebäude als Einmalzuschuss. Wird durch den Sanierungsberater die Durchführung der Sanierungsarbeiten bis zur Endabrechnung begleitet und steht dieser für technische Fragen bei der Förderungsabwicklung zur Verfügung, so erhöht sich die Sanierungsberatungsförderung um 600 Euro bzw. um bis zu 1 200 Euro bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten. Einzelne Wohnungen werden nicht gefördert.

 

Der Antrag über die Sanierungsberatungsförderung ist in das Antragsformular über eine Wohnhaussanierung integriert. Die Auszahlung erfolgt im Zuge der vorläufigen Förderungszusage.

 

Noch Fragen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne!

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